Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundepension Ulrike Weigel


Vertragszeit:
Die Vertragszeit beginnt am Tage, an dem der Hund gebracht wird und endet am Tage, an dem er abgeholt wird. Bring- und Abholtage werden voll berechnet.


Aufnahmebedingungen:
Vorlage eines gültigen Heimtierausweises(Impfpass), mit aktuellen Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose jährlich und Tollwut je nach Impfstoff bis zu drei Jahren. Läufige Hündinnen werden nach Absprache aufgenommen, kranke Hunde ebenso,  die Hundepension behält sich aber vor, nach Abschätzung von Risiko und Aufwand gegebenenfalls die Aufnahme eines Hundes abzulehnen. Im Zweifelsfall wird ein tierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt. Der Hundehalter ist verpflichtet, über besondere Eigenschaften des Hundes (z.B. chronische Krankheiten mit erforderlicher Medikation, Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Impfstatus) Auskunft zu geben.


Unterbringung/Verpflegung:
Die Hundepension verpflichtet sich, den Hund für den vereinbarten Zeitraum bestmöglich unterzubringen und zu versorgen. Im Pensionspreis sind die Kosten für Unterkunft, Pflege, Strom, Wasser, Futter ("Bozita Original/Light" oder "Bestes Futter"), Spaziergänge, Spiel und Unterhaltung, Reinigung der Schlafplätze enthalten. Die Unterbringung erfolgt zusammen mit den Hunden des Hundepension-Besitzers im Wohnbereich und Gartens des Hundepensions-Besitzers. Kontakt zum Menschen und Beaufsichtigung sind gewährleistet. Die Fütterung erfolgt mit der gleichen Nahrung der Hunde des Hundepension-Besitzers. Dabei wird ein Premium-Trockenfutter sowie frisches Obst und Gemüse verwendet. Soll ein spezielles Futter gereicht werden, ist dieses vom Hundehalter in ausreichender Menge und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.


Tierärztliche Behandlungen:
Eine unerwartet eintretende notwendige medizinische Betreuung des Hundes erfolgt durch die Kleintierpraxis Wissenbach, Dr. Hansjörg Lehn, Fachtierarzt für Kleintiere und Kerstin Lehn-Kohl, praktische Tierärztin (im Vertretungsfall durch eine andere örtliche Tierarztpraxis). Die Hundepension verpflichtet sich, diese im Bedarfsfall unverzüglich in Anspruch zu nehmen und der Hundebesitzer willigt hiermit ein. Die Hundepension wird vorab versuchen den Besitzer telefonisch zu informieren, bzw. wenn das nicht möglich ist, in bester Absicht für das Wohl des Tieres zu handeln.
Die anfallenden Behandlungskosten sind vom Hundehalter zu tragen.


Zahlungen:
Die Kosten für die Unterbringung sind bei Abgabe des Hundes im Voraus in bar zu zahlen. Zusätzliche Leistungen (z.B. für Tierarzt, Medikamente, besondere Wünsche) werden bei Abholung des Hundes abgerechnet. Anfallende Kosten für Inkasso sowie Rechtsanwaltsgebühren und Vollstreckungskosten gehen zu Lasten des Hundehalters.


Abholung von Hunden:
Der Hundehalter verpflichtet sich, seinen Hund am Tag des Ablaufs der vereinbarten Vertragszeit abzuholen. Nach vorheriger Absprache ist natürlich auch eine frühzeitige Abholung möglich. Zuviel gezahlte Pensionskosten werden nicht erstattet. Kann der Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist dies der Hundepension unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten einer notwendigen Aufenthaltsverlängerung trägt der Hundehalter. Wird der Hund nicht spätestens sieben Tage nach dem vereinbarten Termin abgeholt, übernimmt die Hundepension das Eigentumsrecht zur eventuellen Weitervermittlung an einen anderen Interessenten. Die hieraus entstehenden Kosten gehen sämtlich zu Lasten des Hundehalters.


Sondervereinbarungen:
Sonderbehandlungen und besondere Wünsche -z.B. besondere Fütterungsanweisungen und/oder Medikation- bedürfen der Schriftform.


Haftung:
Der Hundehalter gibt seinen Hund auf eigene Gefahr in Pension. Die Hundepension übernimmt keine Haftung für Verletzungen und/oder Erkrankungen jeglicher Art oder den Todesfall des Hundes während der Betreuung. Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist die Hundepension nur verpflichtet, soweit ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. In diesem Fall ist die Haftung auf den aktuellen Mindestwert eines Hundes derselben Art, jedoch nicht mehr als die Höhe des bezahlten Pensionspreises begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung der Hundepension zur Leistung von Schadensersatz. Eventuelle Verletzungen des Hundes sind unmittelbar bei Abholung der Hundepension anzuzeigen. Für vom Tierhalter mitgebrachte Gegenstände wie Transportboxen, Körbchen, Decken, Leinen,  Futterschüsseln, Spielsachen etc. übernimmt die Hundepension keine Haftung. Durch den Hund verursachte Personen- oder Sachschäden gehen zu Lasten des Hundehalters.


Mündliche und telefonische Absprachen sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.